Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner Wershofens,
Die Brennholzlose der Kategorie „an den Weg gerücktes Langholz“ können ab Mittwoch, dem 17. April 2019 zu den Sprechzeiten im Bürgerbüro abgeholt werden.
Voraussetzung für den Erwerb eines Holzloses ist die Vorlage einer Kopie des Sachkundenachweises im Umgang mit Motorsägen. Die Arbeiten dürfen auch von anderen qualifizierten, sachkundigen Personen durchgeführt werden, insofern der Holzloserwerber selbst keine geeignete Qualifikation vorweisen kann. Hierüber ist ebenfalls eine Kopie des Nachweises vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Zawada
Ortsbürgermeister