Archiv: April 2018

EINLADUNG

Am Montag, den 14.05.2018 findet um 19:00 Uhr im Landgasthaus Pfahl die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Wershofen statt, zu der ich hiermit einlade.

 

Tagesordnung

 

TOP 1   Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder

TOP 2   Eröffnung und Begrüßung

TOP 3   Vorlage des Kassenberichts zur Jahresrechnung 2017/18

TOP 4   Bericht der Kassenprüfer

TOP 5   Entlastung des Vorstandes

TOP 6   Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Rest- Restreinertrages aus der Jagdnutzung des Jagdjahres 2016/17

TOP 7   Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Ertrages aus der Jagdnutzung des Jagdjahres 2017/18

TOP 8   Genehmigung vom Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2018/19

TOP 9   Beratung und Beschlussfassung über die Anstellung von Personal

TOP 10   Beratung und Beschlussfassung zur Übernahme der Kosten für die Genossenschaftsversammlung

TOP 11   Wahlen zum Vorstand

  1. a) Jagdvorsteherin oder Jagdvorsteher
  2. b) Beisitzendes Mitglied – als ständige Vertretung der Jagdvorsteherin / Jagdvorstehers sowie Schriftführerin / Schriftführer
  3. c) Beisitzendes Mitglied – Kassenverwalterin / Kassenverwalters
  4. d) 2 Stellvertreter der Beisitzenden

TOP 12   Beratung und Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Übernahme der Aufgaben gemäß § 6 Nr. 11-13 der Satzung

TOP 13    Jagdpachtangelegenheit Jagdbezirk Wershofen – Jagdbogen Südwest

  1. a) Beratung und Beschlussfassung über die Annahme mögliche abgegebene Angebote
  2. b) Beratung und Beschlussfassung über die Art der Ausschreibung (abhängig vom TOP 13a) nebst Ermächtigung des Vorstands zur entsprechenden Umsetzung
  3. c) Beratung und Beschlussfassung über die Neuregelung von Grenzverläufen

TOP 14    Verschiedenes

 

Wir weisen darauf hin, dass die Änderungen von bejagbare Flächen dem Jagdvorstand zur Berichtung des Jagdkatasters anzuzeigen sind. Das Flächenverzeichnis, welches maßgeblich für das Stimmrecht bei der Versammlung und Auszahlung der Jagdpacht ist, liegt beim Kassenverwalter Heinz Weingarz, Südstraße 48, 53520 Wershofen zur Einsicht und Berichtung durch die Jagdgenossen bis zum aus.

Anträge zur Tagesordnung sind schriftlich beim Vorstand einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Jagdgenossenschaft Wershofen

Der Jagdvorstand

 

Robert Zawada, Josef Nett, Heinz Weingarz

 

(Z)Sauberhafter Kreis Ahrweiler 2018

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner Wershofens,

die Kreisverwaltung Ahrweiler hat, wie bereits in den vergangenen Jahren, zur Säuberungsaktion „(Z)Sauberhafter Kreis Ahrweiler“ aufgerufen.

Wir wollen die Aktion auch in diesem Jahr mit hoffentlich vielen Helfern durchführen.

Es wäre sehr schön und hilfreich, wenn einige Helferinnen und Helfer zu dieser Aktion ihre Traktoren/Fahrzeuge mit Anhängern zur Verfügung stellen könnten, um den gesammelten Unrat zu dem am Gerätehaus der Ortsgemeinde aufgestellten Container zu transportieren.

Treffpunkt: Gerätehaus der Ortsgemeinde Wershofen, Nordstraße

(Altes Schlachthaus neben dem Raiffeisenlager)

Datum und Zeit: Samstag, 28. April 2018 um 9:30 Uhr

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Ahrweiler unterstützt die Aktion durch eine kostenfreie Containerbereitstellung und Anlieferung der gesammelten Abfälle auf der Abfallentsorgungsanlage „Leimbach“. Auch Handschuhe und Müllsäcke werden für die Helferinnen und Helfer kostenlos zur Verfügung gestellt.

Falls Ihnen rechtswidrige Ablagerungen von Müll und Unrat in der Natur aufgefallen sind, bitte ich Sie diese ebenfalls zu melden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Robert Zawada

Ortsbürgermeister

EINLADUNG

Am Freitag, den 20.04.2018 findet um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus eine nicht öffentliche und eine öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates statt, zu der ich hiermit einlade.

Tagesordnung nichtöffentliche Sitzung

TOP 1 Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2018

TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über Grundstücksangelegenheiten Friedhof

TOP 3 Informationen der Verwaltung / Sonstiges

 

Tagesordnung öffentliche Sitzung

TOP 1 Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2018

TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über Forstangelegenheiten

TOP 3 Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden

TOP 4 Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung eines Wirtschaftsweges

TOP 5 Beratung und Beschlussfassung über einen Ausbauantrag einer Scheune

TOP 6 Beratung und Beschlussfassung über die Instandsetzung des Grillhüttendachs

TOP 7 Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten des Jugendzeltplatzes

TOP 8 Informationen der Verwaltung / Sonstiges

 

Mit freundlichen Grüßen

Robert Zawada

Ortsbürgermeister

Straßen- und Gehwegreinigung

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner Wershofens,

Die Reinigungspflicht der Ortsstraßen, Gehweganlagen und Gerinne als auch die Schneeräumung und Bestreuung werden oftmals vernachlässigt. Zurzeit sind etliche Gehwege und Straßenrinnen schlecht oder sogar gar nicht gereinigt. Dieser Zustand ist sicherlich nicht zuträglich für unser Ortsbild.

In der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Wershofen vom 04.03.2016 wurde die Reinigungspflicht den Eigentümern oder Besitzern derjenigen bebauten oder unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen. Somit obliegen diese Pflicht und die Verantwortlichkeit dem Anlieger.

Durch die vernachlässigte Reinigung wird ein einwachsen der Grasnarbe und Wurzelwerk in die Rinnen, Bordsteine, Gehwege und Straßen begünstigt. Hierdurch können Schäden an den vorgenannten Straßenbauwerken entstehen. Die Straßenbauwerke und Gehweganlagen sind gemeinschaftliches Eigentum, die unter hohem finanziellem Aufwand durch die Anwohner und Ortsgemeinde errichtet und eingerichtet wurden. Somit entsteht jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schaden am gemeinschaftlichen Eigentum. Daher können in Folge der pflichtwidrigen Unterlassung der Reinigungs- und Kehrpflicht Schadensersatzforderungen an die Anwohner gerichtet werden, die dieser Pflicht nicht nachkommen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die in den Straßenraum oder über die Gehwege überhängenden Äste von Hecken, Sträuchern und Bäumen hinweisen. Sie sollten in regelmäßigen Abständen zurückgeschnitten werden um die Verkehrssicherheit und die Begehbarkeit der Gehwege zu gewährleisten.

Wir bitten Sie, sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, folgende aus der Satzung entnommenen Punkte sind zu beachten:

  • Die Reinigungspflicht umfasst die innerhalb der geschlossenen Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen. Die geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht. Zur geschlossenen Ortslage gehört auch eine an der Bebauungsgrenze verlaufende, einseitig bebaute Straße von der aus die Baugrundstücke erschlossen sind.
  • Öffentliche Straßen im Sinne dieser Satzung sind die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze. Zu den öffentlichen Straßen gehören insbesondere:
    • Gehwege einschließlich der Durchlässe und Fußgängerstraßen,
    • Fahrbahnen,
    • Radwege,
    • Parkplätze,
    • Promenadenwege (Sommerwege und Bankette),
    • Straßenrinnen, Einflussöffnungen der Straßenkanäle und Seitengräben einschließlich der Durchlässe,
    • Böschungen und Grabenüberbrückungen,
    • Sichtflächen innerhalb des Straßenraumes.
  • Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die für den Fußgängerverkehr entweder ausdrücklich oder ihrer Natur nach bestimmten Teile der Straße ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand und auf die Breite der Straße (z. B. Bürgersteige, unbefestigte Gehwege, zum Gehen geeignete Randstreifen, Bankette, Sommerwege).
  • Das Säubern der Straße umfasst insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art, die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören, die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.
  • Kehricht, Schlamm und sonstiger Unrat sind unverzüglich nach Beendigung der Reinigung zu entfernen. Das Zukehren an das Nachbargrundstück oder das Kehren in Kanäle, Sinkkästen, Durchlässe und Rinnenläufe oder Gräben ist unzulässig.
  • Bei wassergebundenen Straßendecken (sandgeschlemmten Schotterdecken) und unbefestigten Randstreifen dürfen keine harten und stumpfen Besen benutzt werden.

Weitere Punkte sind in der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Wershofen einzusehen. Diese kann bei Bedarf zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros oder im Internet unter www.wershofen-eifel.de eingesehen werden.

Im Namen der Ortsgemeinde Wershofen möchte ich nochmals alle Einwohnerinnen und Einwohner eindringlich auffordern der Reinigungspflicht gem. der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Wershofen vom 04.03.2016 nachzukommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ortsbürgermeister

Robert Zawada

Hundekot im Ort

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner Wershofens,

leider müssen wir immer häufiger feststellen, dass gerade an öffentlichen Plätzen, aber auch auf Wanderwegen, auf dem Bürgersteig und am Beginn privater Grünflächen vermehrt Hundekot auf zu finden sind.

Für die Entsorgung dieser Kothaufen sind die Besitzerinnen bzw. der Besitzer unserer 4-pfotigen Freunde zuständig.

Im Interesse aller bitte ich Sie, liebe Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, darauf zu achten, die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde entsprechend zu entsorgen, damit der folgende Spaziergänger oder ein spielendes Kind nicht mit diesen Hinterlassenschaften konfrontiert wird. hat.

Vielen Dank.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ortsbürgermeister

Robert Zawada

neue Ortsaußengrenzen der Ortsgemeinde Wershofen

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner Wershofens,

die Ortsgemeinde Hümmel und die Ortsgemeinde Ohlenhard hat per Dekret zum 01.04.2018 Ihre Eigenständigkeit aufgegeben und bitten um Aufnahme in die Ortsgemeinde Wershofen. Die Verwaltung hat der Aufnahme bereits zugestimmt, ab dem 01.04.2018 entfallen alle Kontrollen in Fahrtrichtung Ohlenhard und Wershofen.

Die in Richtung Hümmel errichtete Schutzmauer (Fertigstellung 01.04.2017) wird auf Kosten des Ortsteils Hümmel entsorgt.

Alle Einwohner der beiden neuen Ortsteile Ohlenhard und Hümmel erhalten ab dem 01.04.2018 neue Ausweispapiere.

Wir wünschen unseren neuen Mitbürgern einen guten Start in Ihrer neuen Heimat.

Es grüßt Sie herzlichst

Ihr

Ortsbürgermeister

Robert Zawada