Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 und 5 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Steuergegenstand,
Entstehung der Steuer
§ 2 Steuerschuldner
§ 3 Anzeigepflicht
§ 4 Beginn und Ende der Steuerpflicht
§ 5 Steuersatz, Gefährliche Hunde
§ 6 Festsetzung und Fälligkeit
§ 7 Steuerbefreiung
§ 7a Steuerfreie Hundehaltung
§ 8 Steuerermäßigung
§ 9 Allgemeine Bestimmungen für die Steuerbefreiung und Steuerermäßigung
§ 10 Überwachung der Anzeigepflicht
§ 11 Ordnungswidrigkeiten
§ 12 In-Kraft-Treten